Die 15. Folge der Besprechungsreihe widmet sich Einzelfragen, teils auch kritikwürdigen Erscheinungen der Gesetzgebung. Insb werden die Beziehungen von Grundsatz- und Ausführungsgesetz gem Art 12 Abs 1 und Art 15 Abs 6 B-VG, die Wiederverlautbarung im Rahmen der Normenkontrolle und der Individualantrag auf Gesetzesprüfung behandelt. Zu berühren sind ferner Entscheidungen zur Justizverwaltung und, wie schon gewohnt, zum europäischen Gemeinschaftsrecht; ein zweites Mal ist der VfGH den EuGH um eine Vorabentscheidung angegangen.