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Voraussetzungen der eV gegen einen Dritten zur Sicherung des Anspruchs auf Erhalt der Ehewohnung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 927 Heft 12 v. 15.12.2003

§ 97 ABGB; § 382c EO; § 500 Abs 3 ZPO:

Besteht der Entscheidungsgegenstand nicht in einem Geldbetrag, so ist er auch im Provisorialverfahren vom RekG zu bewerten. Dieser Bewertungsausspruch ist grundsätzlich gem § 500 Abs 3 ZPO, welche Bestimmung gem § 526 Abs 3 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO auch für einstweilige Verfügungen gilt, unanfechtbar und bindend.

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