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Lebendiges Verfassungsrecht (2001)

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Richard NovakJBl 2003, 894 Heft 12 v. 15.12.2003

Der 16. Bericht der Folge rückt zwei Einzelfälle in den Vordergrund; und zwar das Erkenntnis vom Oktober 2001, in dem erstmals „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ angenommen wurde, sowie die kaum minder interessante Entscheidung zur „Volksgesetzgebung“ nach der Vbg Landesverfassung. Beide beschäftigen sich mit den leitenden Grundsätzen und dem Begriff der Gesamtänderung der Bundesverfassung. Unter den weiteren Stichworten „Pensionsreform“ und „Ambulanzgebühr“ werden Fallstricke auf dem Weg der Gesetzgebung behandelt. Auch haben sich neue Entwicklungen bei den Garantien der MRK ergeben. Kurz werden der Gleichheitssatz, Fragen des Verwaltungsrechts und EU-Zusammenhänge erörtert.

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