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Unanfechtbarkeit des Überweisungsbeschlusses an ein anderes Gericht in derselben Gemeinde

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 876 Heft 11 v. 20.11.2003

§§ 44 ff JN:

Eine nach Eintritt der Streitanhängigkeit getroffene Entscheidung, mit der ein Gericht seine sachliche Unzuständigkeit ausspricht, ist nur dann anfechtbar, wenn das Gericht, das nach dieser Entscheidung sachlich zuständig wäre, seinen Sitz nicht in derselben Gemeinde hat.

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