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Die „Zwischenbesteuerung“ der Privatstiftung bei Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Michael Lang*)*)Univ.-Prof. Dr. Michael Lang ist Vorstand des Instituts für österreichisches und Internationales Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien und wissenschaftlicher Leiter des LL.M.-Studiums Internationales Steuerrecht der WU. - Herrn Ass. Mag. Christof Strasser danke ich herzlichst für die kritische Diskussion meines Manuskripts und für die Unterstützung bei der Erstellung des Anmerkungsapparats und bei der Fahnenkorrektur. JBl 2003, 802 Heft 10a v. 20.10.2003

Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die für Privatstiftungen zum Tragen kommen, bleiben einige Jahre in ihren Grundzügen unverändert. Erst im Jahre 2000 verschärfte der Gesetzgeber mit der Einführung der sogenannten Zwischenbesteuerung die Steuerbelastung von Privatstiftungen. Nach der seitdem geltenden Regelung hängt die von Privatstiftungen erhobene Körperschaftsteuer unter anderem auch davon ab, ob bei Zuwendungen der Privatstiftung an ihre Begünstigte eine „Entlastung von der Kapitalerstragsteuer auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt“. Diese Voraussetzung wirft einige interessante verfahrensrechtliche, verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Fragen auf, denen in diesem Beitrag nachgegangen werden soll.

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