Seit der Untersuchung A. Hucks zur gesellschafterlichen Treupflicht im deutschen Privatrecht sind knapp 100 Jahre einer sehr fruchtbaren Rechtsentwicklung vergangen. Die Entscheidungen im Fall Holzmüller oder Girmes sind dabei Höhe- aber gewiss keine Schlusspunkte. Ob es außerhalb von Gesellschaftsverhältnissen in sonstigen Gemeinschaftsverhältnissen Treupflichten der Mitglieder untereinander gibt, ist im Schrifttum unerörtert. Die Frage ist zu bejahen. Diese Treupflicht ist je nach Art des ihr zugrundeliegenden Gemeinschaftsverhältnisses verschieden ausgeformt und kann von bloßen Unterlassungspflichten bis zu positiven Handlungspflichten reichen. Im Folgenden werden nach Klärung der Rechtsgrundlagen einige dieser Gemeinschaftsverhältnisse einer näheren Betrachtung unterzogen.