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Ist eine Unternehmensinformation im Internet ein öffentliches Angebot nach dem KMG?

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Susanne KalssJBl 2003, 702 Heft 10a v. 20.10.2003

Informationen über Unternehmen im Internet stellen nicht unbedingt ein öffentliches Angebot nach dem KMG dar, wodurch die Prospektpflicht ausgelöst würde; vielmehr muss für die Anleger die konkrete Möglichkeit bestehen, die Wertpapiere oder Veranlagungen zu erwerben.

Deskriptoren: Angebotsbegriff Internet-Kapitalmarktgesetz; öffentliches Angebot; Unternehmensinformation.

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