§ 1325 ABGB; § 477 Abs 1 Z 1 ZPO; § 20 Z 5 JN:
Die Mitwirkung an einem Berufungsurteil durch einen Richter, der bereits an einem Teilurteil in derselben Sache in der Berufungsinstanz beteiligt war, begründet keine Nichtigkeit.
Schmerzengeldbemessung bei Querschnittlähmung; das fortgeschrittene Alter des Verletzten ist dabei nicht gänzlich unbeachtlich. Für einen Querschnittgelähmten, der - wie hier der Kl - sogar seine oberen Gliedmaßen kaum zu bewegen vermag, kann der Besuch nächster Angehöriger auch außerhalb des Krankenhauses eine wesentliche psychische Unterstützung und Linderung der Leiden bedeuten. Daraus folgt, dass, wenn Besuche nach Krankenhausaufenthalten für die psychische Unterstützung eines für den Rest seines Lebens derart gravierend Behinderten förderlich und notwendig sind, ihm unter Umständen auch solche Auslagen als „Heilungs-“ bzw „Linderungskosten“ zustehen.