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Zur Verbesserungspflicht bzgl einer unschlüssigen Klage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 653 Heft 10 v. 20.10.2003

§§ 84, 85 und 182 ZPO

Das Gericht muss, bevor es ein unbestimmtes, unschlüssiges oder widerspruchsvolles Begehren abweist, dessen Verbesserung anregen. Darauf ist auch von Amts wegen Bedacht zu nehmen, wenn die kl Partei die Notwendigkeit einer Präzisierung nicht selbst erkannte (ggt Rsp wird ausdrücklich abgelehnt).

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