Die Grundrechtsentwicklung in England und im Vereinigten Königreich nahm einen völlig anderen Verlauf als jene in den Vereinigten Staaten und in Kontinentaleuropa. Die Theorie von der absoluten Souveränität des Parlaments war schwer mit der Internationalisierung der Grundrechte nach 1945 vereinbar. Im Jahr 1998 wurde schließlich der Human Rights Act verabschiedet, der den Gerichten des Vereinigten Königreichs die Möglichkeit gibt festzustellen, dass ein Gesetz mit den Grundrechten der MRK unvereinbar ist. Seit dem Inkrafttreten des Human Rights Act am 2. 10. 2000 ergangene Entscheidungen zeigen die Vorsicht englischer Gerichte bei der Anwendung des Human Rights Act. Es werden Bezüge zur österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit hergestellt und in diesem Zusammenhang aktuelle Themen angesprochen.