Der seit Mai 2001 vorliegende Ministerialentwurf für ein komplett neugestaltetes strafprozessuales Vorverfahren wird in Medien wie Fachwelt überaus kritisch diskutiert. Der Beitrag systematisiert und kommentiert die kontrovers diskutierten Grundsatzfragen mit dem aktuellen Meinungsstand. Im persönlichen Resümee wird die politisch angestrebte möglichst rasche Verabschiedung des vorliegenden Reformkonzepts nicht gutgeheißen. Die unbestritten dringliche gesetzliche Regelung der polizeilichen Ermittlungstätigkeit kann auch unter Beibehaltung der Grundstruktur des bisherigen Vorverfahrens erfolgen.