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Actio publiciana; Präjudizialitätserfordernis für Zwischenantrag auf Feststellung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 241 Heft 4 v. 20.4.2002

§§ 372 ff ABGB; § 236 Abs 1 ZPO:

Dringt der Kl mit der Räumungsklage nicht durch, weil der Bekl ein besseres Recht zum Besitz iSd § 372 ABGB einwenden kann, so ist über einen Zwischenantrag des Bekl auf Feststellung, er habe die Liegenschaft ersessen, mangels Präjudizität nicht abzusprechen.

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