Die Schadenereignistheorie, die in der Haftpflichtversicherung im Allgemeinen herangezogen wird, um den Versicherungsfall bei Personen-, Sach- und abgeleiteten Vermögensschäden zu bestimmen, hat mit der zeitlichen Fixierung des Versicherungsfalles Probleme, wenn „Langzeitereignisse“ vorliegen oder zwischen der Ursache und dem Schadenereignis bzw der Manifestation des Schadens ein langer Zeitraum verstreicht. Das trifft auch bei der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus zu, die in jüngster Zeit aus traurigen Anlässen das Interesse der Öffentlichkeit erweckt hat, da es sehr lange dauern kann, bis es zum Auftauchen der ersten typischen Symptome oder gar zum Vollausbruch der Krankheit kommt. Die Arbeit versucht, die dadurch für die Rechtspraxis entstehenden Probleme durch eine adäquate Anwendung der Schadenereignistheorie zu lösen.