Das Thema „Sterbehilfe“ beschäftigt Mediziner, Juristen und Politiker verschiedener Länder gleichermaßen - vor allem aber völlig unabhängig von bestimmten Fachdisziplinen „die Menschen“. Letztlich geht es um die Frage, welcher Stellenwert dem Selbstbestimmungsrecht und der damit untrennbar verbundenen Selbstverantwortung des Menschen einerseits oder aber Aspekten der Fürsorge und des objektiv bestimmten Schutzes insbesondere für das Rechtsgut Leben andererseits beizumessen ist. Bei der Beantwortung dieser Frage haben die nationalen Rechtsordnungen einen schier unerschöpflichen Vorrat an unterschiedlichen Lösungen entwickelt, sodass der dem Rechtsvergleicher sonst vertraute Ergebnisgleichklang nicht gegeben ist. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede.