Die Übertragung staatlicher Aufgaben auf Private im Wege von Ausgliederungen nimmt stetig zu. Da die ausgegliederten Unternehmen oft weiterhin Leistungen für den öffentlich-rechtlichen Rechtsträger erbringen sollen, stellt sich die Frage, ob diesbezügliche Aufträge dem Vergaberecht unterliegen. Der Verfasser erörtert insb die „In-house-Vergabe“, die Vergabe an Stellen, die ihrerseits öffentliche Auftraggeber sind, und die Dienstleistungskonzession als Ausnahmen vom Vergaberechtsregime sowie die Problematik von Umgehungen.