§§ 1396 und 1431 ABGB; § 27 Abs 3 MRG:
Der erkennende Senat hält an der Rsp fest, wonach der Bereicherungsanspruch wegen irrtümlicher Zahlung einer Nichtschuld gegen den Zessionar der mangelhaften Forderung zu richten ist. Das gilt auch für Bereicherungsansprüche gem § 27 Abs 3 MRG.