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Grundbuch und Fischereirechte

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Dr. Thomas OlechowskiJBl 2001, 505 Heft 8 v. 20.8.2001

Anmerkungen zu 1 Ob 72/00w und 1 Ob 277/00t......*)*) Abgedruckt in diesem Heft der JBl 2000, 514 und 517. )

Mit der E 28. 3. 2000, 1 Ob 72/00w und dem Beschluss 27. 2. 2001, 1 Ob 277/00t hat sich der OGH innerhalb eines Jahres zweimal mit dem Problem von nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten auseinander gesetzt. Diese Entscheidungen sind allerdings nur schwer miteinander in Einklang zu bringen.

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