§ 2 AnfO; § 364c ABGB; §§ 9 ff WEG:
Das Recht des Ehegatten, bei Exekution auf gemeinsames Wohnungseigentum gem § 9 Abs 2 WEG Exszindierungsklage zur Sicherung seines dringenden Wohnbedürfnisses zu erheben, steht der Anfechtung eines zwischen den Ehegatten vereinbarten wechselseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbots nicht entgegen.