vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 457 Heft 7 v. 20.7.2001

Art 10 ARB; §§ 1002 ff, 1295 ff und 1299 ABGB:

Zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem vom Versicherten beigezogenen Rechtsanwalt entsteht regelmäßig kein direktes Vertragsverhältnis.

Die Pflicht des Rechtsanwalts, mit seinem Klienten die Deckungssumme aus der Rechtsschutzversicherung zu erörtern und die Bewertung des Streitgegenstandes mit diesem darauf abzustimmen, besteht jedenfalls nicht (im Sinne eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter) gegenüber dem Rechtsschutzversicherer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!