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Gutgläubiger Verbrauch einstweiligen Unterhalts

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 381 Heft 6 v. 20.6.2001

§§ 1435 und 1437 ABGB; §§ 394, 382a und 399b EO:

Die Regelung des § 399b EO über die Rückforderung einstweiligen Unterhalts von einem Minderjährigen nach Billigkeit ist als Ausdruck des Rechtsfürsorgedenkens auf die Rechtsbeziehungen zwischen geschiedenen Ehegatten nicht übertragbar.

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