Aus Sicht des europäischen Gemeinschaftsrechts erscheint die Einschränkung von Grundrechten der österreichischen Bundesverfassung auf inländische Personen als problematisch. Im folgenden Beitrag versucht der Autor, dieser von der Lehre bereits erkannten, von der Rechtsprechung aber noch nicht ausjudizierten Problematik näher auf den Grund zu gehen und Lösungsansätze zu entwickeln.