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Keine gesonderte Verjährung idealkonkurrierender Delikte

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 255 Heft 4 v. 20.4.2001

§ 32 Abs 2, §§ 57, 58, 84 Abs 1, § 206 Abs 1 und Abs 3, § 207 Abs 1 und Abs 2, § 211 Abs 1 und § 212 Abs 1 StGB; § 8 Abs 1 OGHG:

Nach dem Gesetzeswortlaut verjähren nicht strafbare Handlungen (als rechtliche Kategorie), sondern Taten (als historisches Geschehen), weswegen idealkonkurrierende Delikte nicht voneinander unabhängig verjähren können.

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