§§ 1293 ff und § 1313a ABGB:
An den zu 1 Ob 267/99t dargelegten Erwägungen wird festgehalten.
Die Vertragspflicht des Belegarztes, eine bestimmte Operation am Patienten durchzuführen, schließt auch eine fachgerechte Operationsvorbereitung ein.
§§ 1293 ff und § 1313a ABGB:
An den zu 1 Ob 267/99t dargelegten Erwägungen wird festgehalten.
Die Vertragspflicht des Belegarztes, eine bestimmte Operation am Patienten durchzuführen, schließt auch eine fachgerechte Operationsvorbereitung ein.