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Schenkungsanfechtung: Kenntnis des gesetzlichen Vertreters/Kollisionskurators von der Benachteiligungsabsicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 721 Heft 11 v. 20.11.2001

§ 2 Z 1 AnfO; § 271 ABGB:

Für die Kenntnis von der Benachteiligungsabsicht bei der Schenkungsanfechtung kommt es grundsätzlich auf den gesetzlichen Vertreter an, wenn ein solcher für den Anfechtungsgegner gehandelt hat; das gilt auch bei Vertretung durch einen Kollisionskurator.

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