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Aufklärungspflicht des Anwalts über Kosten der Teilnahme an einer Befundaufnahme

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 655 Heft 10 v. 20.10.2001

§§ 16 ff RAO; §§ 1295 ff ABGB:

Zur Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten auf die Kosten der Teilnahme an einer Befundaufnahme im Beweissicherungsverfahren, für die keine Vertretungspflicht besteht, hinzuweisen (Zurückweisung der Revision).

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