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Zustellvorschriften schützen auch die die Zustellung betreibende Partei (hier Kläger) vor Vermögensschäden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 530 Heft 8 v. 20.8.2000

§§ 1 und 2 AHG; ZustellG:

Nicht nur der Empfänger einer Sendung ist in den Schutzbereich der Bestimmungen des Zustellgesetzes einbezogen, sondern auch derjenige, auf dessen Betreiben eine Zustellung stattzufinden hat. Auch dieser soll durch die Einhaltung der Zustellvorschriften vor Vermögensschäden bewahrt werden, die ihm deshalb erwachsen, weil er auf ordnungsgemäße Zustellung vertraute.

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