§§ 17 und 19 PSG:
Ist die Vergütung der Mitglieder des Vorstands einer Privatstiftung gemäß der Stiftungserklärung nach einschlägigen Honorarordnungen zu bestimmen, so bedarf die Festlegung im Einzelfall keiner gerichtlichen Genehmigung als Insichgeschäft. Im Rahmen eines Abberufungsantrages ist aber eine gerichtliche Kontrolle, ob die Abrechnung korrekt erfolgte, möglich.