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Schadenersatzansprüche von Miteigentümern; Aufrechnung bei Gläubigermehrheit; Klagszurücknahme unter Anspruchsverzicht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 511 Heft 8 v. 20.8.2000

§ 848 Satz 2 und 3, § 890 Satz 2 und § 1438 ABGB; § 237 ZPO:

Die nicht näher begründete Zurücknahme einer Klage unter Anspruchsverzicht (§ 237 ZPO) ist iZw nicht als Aufrechnungserklärung wegen der eingewendeten Gegenforderungen zu werten.

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