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Keine generelle Einbehaltung von Baukosten-Skonti durch gemeinnützige Bauvereinigung (Rechtsprechungsänderung)

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 381 Heft 6 v. 20.6.2000

§§ 13, 15 und 21 WGG; EntgeltrichtlinienV 1994:

Von der gemeinnützigen Bauvereinigung lukrierte Skonti auf Baukosten dürfen wegen des Kostendeckungsprinzips nur insoweit von ihr einbehalten werden, als sie dafür Aufwendungen für Fremdgeld getätigt hat oder ihr - bei Einsatz von Eigenmitteln - (nach Maßgabe des § 14 Abs 1 Z 3 WGG angemessene) Zinsen entgangen sind.

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