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Rechtsnatur des Vorausvermächtnisses des Ehegatten / keine Berücksichtigung bei der Schätzung des Nachlasses

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 377 Heft 6 v. 20.6.2000

§ 758 ABGB; §§ 92 ff AußStrG:

Der gesetzliche Voraus gem § 758 ABGB ist wegen seines Vermächtnischarakters keine „Belastung der Liegenschaft“. Seiner Berücksichtigung bei einer Schätzung gem § 102 Abs 2 AußStrG iVm dem LBG fehlt daher die gesetzliche Grundlage.

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