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„Sprachrisiko“ bei Gerichtsstandsvereinbarung nach LGVÜ

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 121 Heft 2 v. 20.2.2000

Art 17 LGVÜ:

Dem Schriftformerfordernis für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art 17 LGVÜ kann auch durch Bezugnahme einer schriftlichen Vertragsurkunde auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen eine Gerichtsstandsklausel enthalten ist, entsprochen werden; jedoch hat in diesem Fall der Vertragstext ausdrücklich auf die AGB Bezug zu nehmen.

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