Während die Frage nach der Zulässigkeit einer Klubbildung im Parlament durch Abgeordnete, die zuvor aus einem anderen Klub ausgetreten sind, bereits Gegenstand einer umfangreichen literarischen Kontroverse war, sind die Fragen nach der privatrechtlichen Rechtsfähigkeit und Vertretung von Klubs und Fraktionen in den allgemeinen Vertretungskörpern bislang kaum behandelt worden. Der folgende Beitrag versucht, diese Lücke zu schließen, und erörtert in diesem Zusammenhang auch allgemeine Probleme der Rechtsfähigkeit von privatrechtlichen Personenverbänden und deren Vertretung.