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Zur privatrechtlichen Rechtsfähigkeit und Vertretung von Klubs und Fraktionen in den allgemeinen Vertretungskörpern€*)*) Meinem verehrten akademischen Lehrer, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves, mit den allerbesten Glückwünschen zum 5. 1. 2000 gewidmet. **)**) Der Aufsatz von Paul Doralt, Ein kleiner Blumenstrauß von Fragen zur juristischen Person, RdW 1999, 263 ff, der sich ebenfalls mit der Rechtsfähigkeit von Abgeordnetenklubs beschäftigt, erschien erst nach Fertigstellung der vorliegenden Arbeit. Eine Auseinandersetzung mit Doralts großteils gegenteiligen Ansichten konnte daher im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht mehr erfolgen und muß einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Andreas VonkilchJBl 2000, 77 Heft 2 v. 20.2.2000

Während die Frage nach der Zulässigkeit einer Klubbildung im Parlament durch Abgeordnete, die zuvor aus einem anderen Klub ausgetreten sind, bereits Gegenstand einer umfangreichen literarischen Kontroverse war, sind die Fragen nach der privatrechtlichen Rechtsfähigkeit und Vertretung von Klubs und Fraktionen in den allgemeinen Vertretungskörpern bislang kaum behandelt worden. Der folgende Beitrag versucht, diese Lücke zu schließen, und erörtert in diesem Zusammenhang auch allgemeine Probleme der Rechtsfähigkeit von privatrechtlichen Personenverbänden und deren Vertretung.

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