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Widerrufsverzicht bei Schenkung auf den Todesfall ist durch Veräußerungsverbot ersetzbar

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 48 Heft 1 v. 20.1.2000

§§ 364c und 956 ABGB:

Bei Fehlen eines Widerrufsverzichts ist eine Schenkung auf den Todesfall grundsätzlich unwirksam. Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Geschenknehmers hat aber eine dem Widerrufsverzicht gleichkommende Warn- und Beweisfunktion und bewirkt daher Gültigkeit der Schenkung.

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