Übersicht
A. Vorbemerkung
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, daß Arbeitgeber den Wunsch haben, aus Vereinfachungsgründen das vom Urlaubsgesetz grundsätzlich mit dem Arbeitsjahr gleichgesetzte und daher je nach Eintrittsdatum für jeden Arbeitnehmer individuell laufende Urlaubsjahr auf einen einheitlichen Zeitraum - regelmäßig das Kalenderjahr - umzustellen, und daß die beteiligten Personen dabei auf rechtliche Probleme stoßen.