vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erweiterte bedingte Strafnachsicht als außerordentliche Milderung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 806 Heft 12 v. 20.12.2000

§ 41 Abs 1, § 41 Abs 3 und § 43a Abs 4 StGB:

Liegen die allgemeinen Voraussetzungen des § 41 Abs 1 StGB (beträchtliches Überwiegen der Milderungsgründe) vor, gestatten diese fallbezogen aber nicht das Unterschreiten der Mindeststrafdrohung, so können sie doch die Anwendung des § 41 Abs 3 StGB in Verbindung mit § 43a Abs 4 StGB und damit die teilbedingte Nachsicht einer mehr als dreijährigen Freiheitsstrafe ermöglichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!