§§ 1295 ff und 1318 ABGB:
Die Haftung aus § 1318 ABGB betrifft nur Schäden, die dadurch entstehen, dass etwas aus einer Wohnung (einem Geschäftslokal) herabfällt; ein in der Wohnung selbst zugefügter Schaden ist nicht erfasst.
§§ 1295 ff und 1318 ABGB:
Die Haftung aus § 1318 ABGB betrifft nur Schäden, die dadurch entstehen, dass etwas aus einer Wohnung (einem Geschäftslokal) herabfällt; ein in der Wohnung selbst zugefügter Schaden ist nicht erfasst.