Die allenthalben zu beachtende Europäisierung erfaßt zunehmend auch das Verfassungsrecht. Dabei lassen sich drei Problemfelder unterscheiden, nämlich die Ausbildung von Europäischem Verfassungsrecht, die Entwicklung Gemeineuropäischen Verfassungsrechts sowie wechselseitige Beeinflussungen von nationalem Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht. Der Verfasser zeigt, daß das deutsche Verfassungsrecht weit über europarechtlich induzierte Textänderungen im Grundgesetz hinaus an vielen Stellen gemeinschaftsrechtlich modifiziert und überlagert ist. Nach Einschätzung des Autors ist die Zukunft des Verfassungsrechts dadurch nicht gefährdet; doch sollte die Staatsrechtslehre die mit der europäischen Integration einhergehenden Herausforderungen gelassen angehen und die bewährten Grundsätze, Regeln und Institute des Grundgesetzes offensiv in den Systemwettbewerb der Verfassungsrechtsordnungen einbringen.