§ 140 ABGB:
Bei weit überdurchschnittlichen (materiellen) Lebensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten wird das unterhaltsberechtigte, nicht vom Elternhaus losgelöst lebende Kind, das seinen Präsenzdienst ableistet, durch den Erhalt der Sach- und Geldleistungen des Bundes im Rahmen des HGG nicht selbsterhaltungsfähig.