Im vorliegenden Beitrag werden Strukturprobleme des österreichischen Naturschutzrechts diskutiert. Neben den kompetenzrechtlichen Rahmenbedingungen und exemplarischen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts werden auch einfachgesetzliche Instrumentarien des Naturschutzrechts auf strukturelle Defizite untersucht. Im Besonderen wird dabei auf die Schwierigkeiten eingegangen, die im Naturschutzrecht mit einer Interessenabwägung verbunden sind. Aufbauend auf den konstatierten Strukturproblemen zeigt der Autor Entwicklungstendenzen im österreichischen Naturschutzrecht auf und unterbreitet Vorschläge für dessen Reform.