§§ 1325 und 1489 ABGB; JMV 1858 RGBl 105:
Feststellungsurteile legen die davon berührten Grundlagen des Schadenersatzanspruches ohne zeitliche Begrenzung fest und schließen die Verjährung von Folgeschäden für die Dauer von 30 Jahren ab seiner Rechtskraft aus.