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Die Haftung des Händlers nach dem Produkthaftungsgesetz€*)*) Ich widme diese Arbeit meinem hochverehrten Lehrer, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Welser mit den herzlichsten Glückwünschen zu seinem diesjährigen 60. Geburtstag.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Christian RablJBl 1999, 490 Heft 8 v. 20.8.1999

Der Händler eines fehlerhaften Produktes haftet nur ausnahmsweise nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen und den Inhalt dieser sog „Auffanghaftung“ nach § 1 Abs 2 PHG.

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