In der oben abgedruckten E vom 13. 7. 1998, 7 Ob 103/98t*) hatte der OGH über die Frage des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Schadenersatzanspruches gem § 364b iVm § 364a ABGB analog zu entscheiden: Haftung wegen Entzugs der erforderlichen Stütze durch Vertiefung des Nachbargrundstückes. Folgender Sachverhalt war zu beurteilen: