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Exekution auf eine aus der Konkursmasse ausgeschiedene Liegenschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 396 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 119 Abs 5 KO:

Das durch rechtskräftige Ausscheidung aus der Konkursmasse konkursfrei gewordene Vermögen fällt in die unbeschränkte Verfügungsmacht des Gemeinschuldners zurück. Auf eine derart ausgeschiedene Liegenschaft kann Exekution geführt werden.

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