vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ablehnung prozeßhindernder Einreden / abgesonderte Anfechtung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 256 Heft 4 v. 20.4.1999

§ 261 Abs 1 und 3 ZPO:

Als Prozeßeinreden sind all jene Einreden zu behandeln, deren Berechtigung zur Ablehnung einer Sachentscheidung und zur Zurückweisung der Klage führt.

Hat das ErstG über eine solche Einrede nicht abgesondert verhandelt, ist die darüber ergangene Entscheidung auch dann nicht abgesondert anfechtbar, wenn das ErstG diese Entscheidung gesondert ausgefertigt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!