Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, welchen Einfluß das bürgerlich-rechtliche Rechtsinstitut Bedingung auf Tatbestände des Gebühren- und Verkehrsteuerrechtes hat. Dabei wird auch der verfassungsrechtliche Aspekt der Problematik behandelt und gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Tatbestände des Gebühren- und Kapitalverkehrsteuergesetzes mit Ausnahme der Bestimmung des § 16 Abs 7 GebG verfassungskonform sind.