vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Sanktionierung von Verstößen gegen Gemeinschaftsrecht durch nationales Strafrecht am Beispiel des Lebensmittelstrafrechts*)*) Ich danke Herrn Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel und meiner Kollegin Frau Mag. Laura García Marqués für ihre Diskussionsbereitschaft und die wertvollen Anregungen.

AufsätzeV.-Ass. Mag. Robert KertJBl 1999, 87 Heft 2 v. 20.2.1999

Im März 1998 beschloß der österreichische Nationalrat eine Änderung des LMG 1975, durch die eine Strafbestimmung für Verstöße gegen unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Gemeinschaft geschaffen wurde. Der Beitrag erörtert, inwiefern Österreich zu gesetzgeberischen Maßnahmen verpflichtet ist, um Verstöße gegen unmittelbar anwendbares EG-Recht zu sanktionieren, und ob mit der neu geschaffenen Bestimmung die europarechtlichen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllt werden. Außerdem kommt die verfassungsrechtliche Problematik von Blankettstrafnormen, die auf unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht verweisen, zur Sprache.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte