In JBl 1999, 333 ff wurde das Erk des VwGH vom 29. 7. 1998, 97/01/0448 zur Identitätsfeststellung nach dem SPG mit einer Anmerkung von Jürgen Noll publiziert, das dieser als „richtungsweisend“ bezeichnete1). Dieses Erk verdient tatsächlich eine nähere Betrachtung, was die Ausführungen des VwGH zur Überprüfbarkeit nicht rechtseingreifenden Exekutivhandelns nach § 28 Abs 2 SPG betrifft.