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Abweichen der Polizze vom Antrag des Versicherungsnehmers: Rechtsprechungsänderung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 730 Heft 11 v. 20.11.1999

§§ 861 und 869 ABGB; §§ 5 und 43 f VersVG:

§ 5 Abs 3 VersVG führt zu einem Zustandekommen des Versicherungsvertrages auch dann, wenn der dem Agenten des Versicherers zugekommene Antrag von der Polizze abweicht, ohne daß der Versicherer auf die Abweichung hingewiesen hat.

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