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Strafbarkeit einer unbefugten Strafregisterabfrage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 748 Heft 11 v. 20.11.1999

§ 302 Abs 1 und § 310 Abs 1 StGB:

Die ausschließlich aus privatem Interesse erfolgte Strafregisterabfrage durch einen Gendarmeriebeamten ist in der Regel auch dann als Amtsmißbrauch gem § 302 Abs 1 StGB strafbar, wenn sie die Unbescholtenheit der abgefragten Person offenbart.

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