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Corpus Juris: Der Anfang eines Europäischen Strafrechtes?

KorrespondenzStA Dr. Rudolf KollJBl 1999, 683 Heft 10 v. 20.10.1999

A. Einführung

Die nationalen Strafgesetze mögen ausreichen, die Delikte zu ahnden, die nationale Interessen betreffen. Straftaten zum Nachteil der EG können mit diesen Gesetzen oft nicht erfaßt werden, erwecken aber im Hinblick auf die enormen Schäden großes Interesse. Der Gesamthaushaltsplan der EG umfaßte 1996 ein Volumen von ca 82 Milliarden Euro, wobei etwa die Hälfte davon auf die Belange der Landwirtschaft entfielen. Gerade dieser Teil ist aber besonders anfällig für Delikte und liegt dort ein enormes Mißbrauchsrisiko. Berechnungen haben ergeben, daß die Betrügereien zum Nachteil der EG einen Schaden von weit über einer Milliarde Euro jährlich verursachen. lnsb handelt es sich dabei um Täuschungen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von berechtigten Subventionen oder Steuerbegünstigungen (Art, Menge, Preis oder Herkunft einer Ware). Die Angaben hiezu werden meist durch unrichtige Zeugnisse belegt. Die Einschaltung einer Vielzahl von nicht überschaubaren Gesellschaften, Verschachtelung von Gesellschaften unter Einbeziehung von Strohmännern und Briefkastenfirmen ist ein beliebtes Mittel. Durch die Ausnützung von Lücken des geltenden Rechtes kommt es zu weiteren Millionenschäden.

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